
Die Europäische Kommission hat eine mit 76 Mio. EUR ausgestattete deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt, mit der die QuantumDiamonds GmbH bei der Errichtung einer neuen Produktionsstätte für Halbleiter-Testsysteme in München unterstützt werden soll. Im Einklang mit dem europäischen Chip-Gesetz und den politischen Leitlinien der Kommission 2024-2029 wird die Maßnahme dazu beitragen, die Position und die Autonomie der EU im Bereich der Halbleiterwertschöpfungskette zu stärken.
Beihilfemaßnahme Deutschlands
Deutschland hat die geplante Förderung des Projekts „IPF-ATEST“ von QuantumDiamonds bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Das Projekt beinhaltet die Entwicklung und Herstellung fortschrittlicher Mess- und Inspektionssysteme für die Halbleiterindustrie, die auf neuartigen Quantensensoren basieren, welche hochauflösende und dreidimensionale Inspektionen moderner Chips ermöglichen. Es wird die erste Produktionsstätte für quantensensorbasierte Halbleitermess- und -inspektionssysteme in der EU sein.
Die Beihilfe wird in Form eines direkten Zuschusses von 76 Mio. EUR gewährt.
Im Rahmen der Maßnahme wird QuantumDiamonds
- gewährleisten, dass das Projekt weitreichende Auswirkungen hat und sich insbesondere auf die Halbleiter-Wertschöpfungskette der EU positiv auswirkt, indem die Versorgungssicherheit gestärkt und die Zahl der qualifizierten Arbeitskräfte erhöht wird;
- die Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen intensivieren;
- im Falle eines Versorgungsengpasses vorrangige Aufträge ausführen;
- Möglichkeiten für KMU schaffen, indem ein Teil der Anlage High-Tech-Unternehmen in der Frühphase, Start-up-Unternehmen und wissenschaftlichen Laboratorien zur Verfügung gestellt wird;
- potenzielle projektbezogene Gewinne, die über die derzeitigen Erwartungen hinausgehen, mit Deutschland teilen.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Grundsätzen des europäischen Chip-Gesetzes.
Die Kommission ist dabei zu folgendem Ergebnis gelangt:
- Die Maßnahme fördert die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit, indem Produktionskapazitäten für Halbleiter-Testsysteme in Europa geschaffen werden.
- Es handelt sich um eine in Europa neuartige Produktionsanlage.
- Die Beihilfe hat einen „Anreizeffekt“, da das Unternehmen die Investition ohne die öffentliche Förderung nicht in Europa tätigen würde.
- Die Maßnahme hat begrenzte Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel innerhalb der EU. Sie ist erforderlich und geeignet, die Resilienz der europäischen Halbleiter-Lieferkette zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Beihilfe angesichts der nachgewiesenen Finanzierungslücke angemessen und auf das erforderliche Minimum begrenzt.
- Die Maßnahme hat weitreichende positive Auswirkungen auf das europäische Halbleiter-Ökosystem und stärkt die Versorgungssicherheit in Europa. Der Beihilfeempfänger wird mit Start-up-Unternehmen, KMU und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. QuantumDiamonds beantragt auch die Anerkennung seiner Anlage als sogenannte integrierte Produktionsstätte im Sinne des europäischen Chip-Gesetzes und verpflichtet sich, alle damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Daher hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
Im November 2024 veröffentlichte Deutschland eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Investitionsprojekte in der europäischen Halbleiter-Wertschöpfungskette. Der heutige Beschluss betrifft das fünfte Projekt, das im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorausgewählt wurde.
In ihrer Mitteilung „Ein Chip-Gesetz für Europa“ erinnerte die Kommission daran, dass Investitionen in neue fortschrittliche Produktionsanlagen im Halbleiterbereich wichtig sind, um die Versorgungssicherheit in der EU und die Resilienz der Lieferkette zu gewährleisten, und erhebliche positive Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt haben. Zudem nannte die Kommission eine Reihe von Faktoren, die für eine Einzelfallprüfung unmittelbar auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV relevant sind.
Am 3. Juni 2026 nahm die Kommission einen neuen Vorschlag für das Chip-Gesetz 2.0 an, mit dem neue Maßnahmen eingeführt werden, um die Chip-Industrie weiter voranzubringen, strategische Abhängigkeiten zu verringern und die Herstellung fortgeschrittener Chips in der EU zu fördern. Das Chip-Gesetz 2.0 baut auf den Fortschritten auf, die mit dem ursprünglichen Chip-Gesetz erreicht wurden, und zielt darauf ab, die bestehenden Stärken Europas (darunter handelsübliche Chips) zu konsolidieren und Kapazitäten im Bereich modernster Halbleitertechnologien aufzubauen. Dies wird die EU in die Lage versetzen, ihre Position als unumgänglicher Akteur in der Wertschöpfungskette zu behaupten und gleichzeitig ihre Resilienz zu stärken sowie strategische Abhängigkeiten und Schwachstellen in der Lieferkette zu verringern.
Die heutige Genehmigung ist der vierzehnte Beschluss der Kommission, der sich auf diese Grundsätze stützt. Im Rahmen bisher genehmigter Maßnahmen wurden von verschiedenen Mitgliedstaaten Beihilfen in Höhe von insgesamt rund 14,2 Mrd. EUR gewährt, um die Herstellung verschiedener Halbleitertechnologien und -anwendungen zu fördern.
Weitere Informationen
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.120180 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
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Weiterführende Links
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