Hochschulen: Anzahl der Patentanmeldungen
Mit großem Abstand verteidigt die Technische Universität Dresden den ersten Rang im aktuellen Ranking. Das IW analysierte dafür die Zahl der Patentanmeldungen der Jahre 2017 bis 2021. In diesem Zeitraum hat die TU Dresden mehr als 280 Patente angemeldet. Hinter der TU Dresden belegen die TU München mit über 240 und die RWTH Aachen mit mehr als 220 Patentanmeldungen die Plätze 2 und 3 im Ranking.
Hochschulen: Patentanmeldungen bezogen auf die Anzahl der Studierenden
In punkto größenbereinigter Patentaktivität – konkret den Patentanmeldungen bezogen auf die Anzahl der Studierenden (Statistisches Bundesamt, 2023) – ist die Technische Universität Bergakademie Freiberg eindeutiger Spitzenreiter mit 23,6 Patentanmeldungen je 1.000 Studierende. Zweitplatzierte ist die Medizinische Hochschule Hannover mit 13,6 Anmeldungen, gefolgt von der Technischen Universität Ilmenau mit 12,5. Die TU Dresden erreicht einen Wert von 9,5 und zeichnet sich damit auch in Relation zur Studierendenanzahl als Leistungsträgerin aus. Im Schnitt hat eine patentaktive deutsche Hochschule im Betrachtungszeitraum 2,0 Patentanmeldungen je 1.000 Studierende hervorgebracht.
Bundesländer: Patentanmeldungen bezogen auf die Anzahl der Studierenden
Mit einer Gesamtleistung von jeweils 5,1 Patentanmeldungen je 1.000 Studierende übertreffen die Hochschulen Sachsens und Thüringens den Bundesschnitt (2,0) um mehr als das Doppelte. Die Hochschulsysteme dieser beiden Bundesländer zeichnen sich folglich durch eine besonders hohe Effizienz ihrer Patentaktivität aus.
Über die Studie
Grundlage der Analyse ist die Gesamtheit aller Patente, die Schutzwirkung für Deutschland oder darüber hinaus anstreben (z. B. über eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum). Zur Beurteilung der Innovationskraft des Hochschulbereichs werden diejenigen Patentanmeldungen herangezogen, die von einer Hochschule als Erstanmelderin hervorgebracht wurden. Ko-Anmeldungen werden fraktional erfasst, das heißt, wenn eine Universität beispielsweise gemeinsam mit einem Unternehmen ein Patent anmeldet, so wird dieses zur Hälfte der Universität zugerechnet, wenn sie hingegen die alleinige Anmelderin repräsentiert, erfolgt die Zurechnung zur Gänze. Die Gesamtleistung einer Hochschule setzt sich zusammen aus den Patenten, bei denen sie selbst als Anmelderin fungiert, und jenen ihrer angegliederten Einrichtungen (An-Institute, Universitätskrankenhäuser, Transfereinrichtungen, etc.). Aufgrund der Offenlegungsfrist von Patentanmeldungen bildet 2021 das aktuelle Jahr eines vollständigen Jahrgangs.
Um den Einfluss jahresweiser Schwankungen auf das Gesamtergebnis zu minimieren, wurden die aggregierten Patentanmeldungen der Jahre 2017 bis 2021 erhoben. In diesem Analysezeitraum…
- … waren 165 deutsche Hochschulen patentaktiv in dem Sinne, dass sie an mindestens einer Patentanmeldung beteiligt waren.
- … befanden sich fünf der patentaktiven Hochschulen in privater Trägerschaft – mit der Folge, dass staatliche Hochschulen für 97 Prozent aller Patentanmeldungen des Hochschulsystems verantwortlich zeichnen.
- … waren 57 Prozent der patentaktiven Hochschulen Fachhochschulen, jedoch entfallen nur 13,5 Prozent aller Patentanmeldungen auf diesen Hochschultyp.
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Weiterführende Links
👉 https://standort-sachsen.de
👉 IW Köln: Studie „Patentanmeldungen der Hochschulen“ 2024
👉 Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Foto: IW Köln