Unternehmertum

SMWA: Bewerbungen für „Lokale Innovationsräume für Digitalisierung“ noch bis 15. März 2024 möglich

3. März 2024. Mit der Förderrichtlinie „Lokale Innovationsräume für Digitalisierung“ stellt der Freistaat Sachsen ein einzigartiges Angebot zur Unterstützung des digitalen Wandels zur Verfügung. Dafür stehen bis zu zwölf Millionen Euro an Landesmitteln bereit. Noch bis zum 15. März 2024 können Ideenkonzepte eingereicht werden.

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Das neue Förderprogramm ermöglicht den Aufbau und Betrieb von stationären und mobilen Innovationsräumen der Digitalisierung. Lokale Innovationsräume für Digitalisierung, kurz LIfD, sind Orte, an denen Modellprojekte zu Co-Working Spaces, Innovations- und Lösungslaboren oder Digitallaboren aufgebaut, betrieben und weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die Vernetzung von Menschen, Projekten und Organisationen im Bereich der Digitalisierung im Freistaat Sachsen durch einen branchen- und sektorübergreifenden Ansatz voranzutreiben.

Digitalminister Martin Dulig: „Mit der neuen Förderrichtlinie haben wir ein großartiges Angebot zur Unterstützung des digitalen Wandels im Freistaat Sachsen geschaffen. Wir fördern damit die Erweiterung des digitalen Ökosystems, insbesondere auch im ländlichen Raum. Mit dem neuartigen cross-sektoralen Ansatz wird es zunehmend mehr gelingen, verschiedene wirtschaftliche und gesellschaftliche Akteure zusammenzubringen, die in der Regel nicht einfach zueinander finden. Ich bin gespannt auf die eingereichten Konzepte und empfehle allen Interessierten diese Chance zu nutzen.“

Der maximale Zuschuss für stationäre LIfD beträgt 400.000 Euro. Der mobile Innovationsraum kann mit bis zu 3.000.000 Euro gefördert werden. Die Konzepte sind über das Online-Portal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen und werden anschließend von einer Jury bewertet. Bei positiver Entscheidung erfolgt die Aufforderung zur formalen Antragstellung bei der SAB.

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Weiterführende Links

👉 www.smwa.sachsen.de  

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