
Eine Steuer soll den KI-Wandel finanzieren, ohne ihn zu behindern. Ein Widerspruch?
Am 13. Oktober 2026 sprach sich Wildberger im Gespräch mit dem Tagesspiegel dafür aus, Umsätze zu besteuern, die mit künstlicher Intelligenz erzielt werden. Mit den Einnahmen sollen Menschen auf eine veränderte Arbeitswelt vorbereitet, Umschulungen finanziert und neue berufliche Perspektiven ermöglicht werden. Denn Wildberger rechnet damit, dass KI die Arbeitswelt grundlegend verändern wird, auch wenn Unternehmen durch die Entwicklung oder den Einsatz von KI derzeit noch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.
Der Vorschlag ist bemerkenswert, da er zwei politische Debatten zusammenführt: die Besteuerung großer Technologieunternehmen und die Finanzierung des durch Technologie verursachten sozialen Wandels. Die zugrunde liegende Idee lautet, dass ein Teil der wirtschaftlichen Erträge aus KI dazu beitragen könnten, die Kosten der kommenden Arbeitsmarktanpassung abzufedern oder sogar zu tragen.
Doch wie eine solche Steuer konkret aussehen könnte, ist aktuell vollkommen offen. Ein Steuersatz, eine genaue Bemessungsgrundlage und verbindliche Regeln sind mit Wildbergers politischem Vorstoß und seiner Forderungen aktuell nicht verbunden. Ebenso wenig steht fest, ob ausschließlich Anbieter von KI-Produkten oder auch Unternehmen besteuert werden sollen, die KI in ihren Dienstleistungen und Produktionsprozessen einsetzen.
Leider läuft dieser Vorschlag einer KI-Abgabe parallel zu weiteren europäischen Steuervorschlägen, die momentan unabgestimmt wirken und Europas Attraktivität für innovative Technologieunternehmen direkt beeinflussen könnten. Schließlich halten sich die direkten KI-Konkurrenten Europas – also Asien und Nordamerika – mit derartigen Vorstößen noch zurück. Hier stehen aktuell eher Regularien im Fokus, die die Entwicklung von KI-Lösungen sicherer gestalten sollen. Ein Schritt, den Europa bereits gesetzt hat. Doch dazu später mehr.
Digitalsteuer, KI-Abgabe oder Robotersteuer – was steckt hinter diesen Ideen?
Die Begriffe Digitalsteuer, KI-Abgabe sowie Robotersteuer klingen ähnlich, stellen aber grundlegend unterschiedliche Ansätze dar, wie Europa Technologien bzw. die Unternehmen, die diese Technologien kreieren oder nutzen, besteuern möchte.
Eine Digitalsteuer erfasst bestimmte digitale Geschäftsmodelle, etwa Onlinewerbung oder digitale Vermittlungsplattformen. Frankreich und Großbritannien haben solche Steuern bereits eingeführt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wo international tätige Unternehmen ihre Umsätze erzielen und wo sie entsprechend Steuern zahlen sollen.
Eine KI-Abgabe könnte hingegen gezielt Einnahmen aus KI-Produkten und -Dienstleistungen erfassen und diese besteuern. Die Frage ist hier, ob nur der Verkauf von KI-Lösungen oder das Anbieten von KI-Leistungen besteuert werden soll oder bereits der Einsatz von KI-Lösungen in Unternehmen, sofern dieser den Unternehmen monetäre Vorteile verschafft, zu besteuern ist.
Eine Robotersteuer wäre sogar ein noch weitreichenderer Ansatz. Sie könnte grundsätzlich an die generelle Automatisierung und hier an steuerliche Vorteile anknüpfen, die entstehen, wenn Unternehmen menschliche Arbeit durch Maschinen oder Technologien ersetzen. Die Automatisierung wäre dann steuerpflichtig und könnte eine KI-Abgabe mit einschließen.
Stand der Dinge ist: Deutschland und Europa haben bislang keinen dieser Vorschläge umgesetzt.
In Deutschland wurde in diesem Jahr allerdings eine Digitalsteuer diskutiert. Die Grünen schlugen eine Abgabe von grundsätzlich zehn Prozent auf bestimmte digitale Umsätze großer Konzerne vor, die dem französischen oder britischen Modell ähnelt. Sie sollte Unternehmen mit mindestens 750 Millionen Euro weltweitem Jahresumsatz und mindestens 50 Millionen Euro einschlägigen Umsätzen in Deutschland betreffen. Der Finanzausschuss des Bundestages lehnte diesen Antrag jedoch am 24. Juni 2026 ab.
Dieser Vorstoß der Grünen ist von Wildbergers Forderung jedoch klar zu unterscheiden. Die Digitalsteuer sollte vor allem große digitale Geschäftsmodelle erfassen. Wildberger stellt dagegen die wirtschaftlichen Erträge von KI und die Finanzierung des Arbeitsmarktumbaus in den Mittelpunkt seiner Idee.
Die Kosten und Gewinne von KI – ein internationales Problem
Die Frage, wie sich Automatisierung auf Steuereinnahmen und soziale Absicherung auswirken könnte, beschäftigte in der Vergangenheit auch internationale Organisationen. So untersuchte z.B. der Internationale Währungsfonds im Jahr 2024, wie Steuerpolitik dazu beitragen könnte, die monetären Vorteile generativer KI breiter zu verteilen.
Die in diesem Rahmen erstellte Analyse benannte bereits das grundlegende Spannungsfeld. KI kann die Produktivität erhöhen und neue wirtschaftliche Möglichkeiten schaffen. Zugleich kann sie Beschäftigte verdrängen, Übergangsphasen am Arbeitsmarkt verlängern und die wirtschaftliche Ungleichheit vergrößern.
Eine pauschale Robotersteuer hielt der IWF jedoch nicht für den geeigneten Weg. Sie könnte Investitionen und Innovationen bremsen und wäre schwierig abzugrenzen. Stattdessen empfahl der IWF, steuerliche Anreize zu überprüfen, die den Einsatz menschlicher Arbeit begünstigen und hier gegebenenfalls KI-Kapitalerträge stärker zu besteuern. Zugleich müssten Bildung, Weiterbildung und soziale Sicherung gestärkt werden. Ein ähnlicher Ansatz, wie ihn jetzt Wildberger unterbreitete.
Die Überlegung dahinter scheint klar. Nicht unbedingt die Technologie selbst muss besteuert werden. Entscheidend könnte vielmehr sein, wie die Gewinne aus ihrem Verkauf und/oder Einsatz besteuert werden und ob die dadurch generierten öffentlichen Einnahmen ausreichen, um die Folgen des durch KI ausgelösten Wandels aufzufangen.
Europa, die USA und Asien setzen sehr unterschiedliche Schwerpunkte
Die internationale KI-Politik dreht sich hingegen zumeist nicht um Steuern und die Stärkung sozialer Systeme. Staaten wie China oder die USA setzen sehr unterschiedliche Prioritäten – von verbindlichen Regeln für Unternehmen bis zur Förderung eigener Industrien. Soziale Komponenten rücken in beiden Nationen allerdings klar in den Hintergrund.
Die Europäische Union hat ihrerseits mit dem AI Act bereits einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, der KI-Anwendungen nach ihrem Risiko unterscheidet. Bestimmte Anwendungen sind verboten, für Hochrisikosysteme gelten besondere Anforderungen. Ziel ist es, Risiken für Grundrechte und Sicherheit zu begrenzen und gemeinsame Regeln für den europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Nun sollen Ideen zur Gegenfinanzierung des KI-generierten Wandels folgen.
China verbindet derweil die Regulierung generativer KI mit staatlicher Kontrolle, Sicherheitsvorgaben und dem Aufbau einer eigenen Technologieindustrie. Japan setzt stark auf Investitionen in KI, Halbleiter für den KI-Bereich und Recheninfrastruktur. Südkorea verbindet die Förderung der KI-Industrie mit gesetzlichen Anforderungen an vertrauenswürdige Systeme. Singapur wiederum arbeitet mit praxisorientierten Leitlinien für einen verantwortungsvollen KI-Einsatz.
Unterschiede im Handeln, die zeigen, dass internationale KI-Politik sehr unterschiedliche Prioritäten setzt. Zumeist geht es hier nicht um soziale Aspekte, sondern allein um technologische. In der technologischen Pole-Position zu stehen, ist hier oftmals zentralen, als den durch KI verursachten Wandel – speziell in der Gesellschaft und hier rund um das Thema Arbeit – zu steuern. Staaten versuchen oftmals die Entwicklung der Technologie allein über Sicherheitsvorschriften, öffentliche Investitionen oder industriepolitische Programme zu beeinflussen. Was die Entwicklung jedoch langfristig für Folgen hat oder haben könnte, ist eher untergeordneter Natur. Hier muss man Deutschland und Europa attestieren, dass man zumindest ein breiteres Bild vor Augen hat und auch über die Technologie hinaus, an Lösungen für nahende Herausforderungen arbeitet.
Und gerade die Steuerfrage, so sperrig und problematisch sie im ersten Moment klingen mag, besitzt Potenzial, gerade die Befürchtungen der Bevölkerung – von Arbeitsverlust bis zum Öffnen der sozialen Schere – eine Plattform zu geben. Denn speziell bei großen Technologieunternehmen stellt sich nicht erst seit gestern die Frage, wo Gewinne entstehen, wo sie versteuert werden und wie sich verhindern lässt, dass internationale Konzerne ihre Steuerlast zum Nachteil von Volkswirtschaften durch die Verlagerung von Gewinnen minimieren.
Wer trägt die Kosten des Fortschritts, ohne den Fortschritt zu behindern?
Für eine KI-Steuer spricht, dass sie zusätzliche Mittel für den Bildungssektor und den sozialen Bereich bereitstellen könnte. Beides sind Themenfelder, die in Deutschland zuletzt von erheblichen Einschnitten betroffen waren. Wenn Unternehmen durch den Einsatz oder die Bereitstellung von KI-Lösungen ihre Produktivität und Gewinne steigern, erscheint es zumindest plausibel, einen Teil der zusätzlichen Wertschöpfung zur Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben heranzuziehen.
Allerdings bringt eine Umsatzsteuer Schwierigkeiten mit sich. Sie belastet nicht nur besonders profitable Unternehmen, sondern unter Umständen auch Anbieter mit geringen Margen oder Verlusten. Zudem ist nur schwer zu bestimmen, welcher Anteil eines Umsatzes tatsächlich auf KI zurückzuführen ist. Ein Unternehmen kann KI lediglich als Werkzeug einsetzen oder KI-Systeme direkt verkauft oder deren Leistungen anbieten. Sollte es hier je nach Ausrichtung steuerliche Unterschiede geben?
Hinzu kommt die internationale Dimension einer solchen Steuer. Eine nationale oder europäische Sondersteuer könnte Unternehmen dazu bewegen, ihre Geschäftsmodelle anzupassen oder bestimmte Umsätze anders zu strukturieren. Sie könnte auch Konflikte mit Handelspartnern auslösen. Wildberger selbst betonte im Tagesspiegel, dass es langfristig ein gerechtes globales System brauche. Doch wie soll es ein globales System geben, wenn nahezu alle Nationen und Staatenverbunde grundsätzlich andere Prioritäten im KI-Bereich setzen? Wenn Wildberger sich fragt, wie Deutschland selbst mehr Wachstum und Wertschöpfung im KI-Bereich erzeugen kann, kann die Antwort wohl nicht auf eine Steuer hinauslaufen, die KI-Unternehmen in Deutschland stärker belastet als in konkurrierenden Nationen ohne eine solche Steuer.
Damit werden ein Zielkonflikt und der eigentliche Stolperstein dieser Idee sichtbar. Eine Steuer soll gesellschaftliche Kosten finanzieren, darf aber nicht so gestaltet sein, dass sie gerade jene Investitionen erschwert, von denen künftig Wachstum und Beschäftigung abhängen. Klingt nach einem Problem der Kategorie „Henne und Ei“.
Eine offene Verteilungsfrage und die ersten Widersprüche
Die Debatte über eine KI-Steuer ist deshalb mehr als eine Diskussion über einen zusätzlichen Steuertatbestand. Sie berührt die Frage, wie eine Gesellschaft mit einer Technologie umgeht, die wirtschaftliche Gewinne steigern und zugleich bestehende Tätigkeiten verändern kann.
Wildbergers Vorschlag setzt auf eine unmittelbare Beteiligung der KI-Wertschöpfung an der Finanzierung des Arbeitsmarktumbaus. Der IWF bevorzugt dagegen eine breitere Überprüfung der Steuerregeln, insbesondere bei Kapitalerträgen und steuerlichen Anreizen für Automatisierung. Beide Ansätze kreisen um dieselbe Herausforderung: Wie lassen sich die wirtschaftlichen Vorteile von KI nutzen, ohne die Kosten des Wandels allein den Beschäftigten und der Allgemeinheit aufzubürden? Beide Ansätze müssen sich aber auch einem globalen technologischen Wettkampf unterschiedlicher politischer und gesellschaftlicher Systeme stellen.
Selbst hier in Deutschland und noch nicht einmal parteiintern ist man sich einig. Wildbergers Vorschlag wurde umgehend medial eingefangen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche widersprach ihrem Franktionskollegen (beide CDU) am 14.10. öffentlich in der Onlineausgabe der Welt.
Ob in den kommenden Jahren tatsächlich eine spezielle KI-Abgabe, eine Reform bestehender Steuern oder eine internationale Vereinbarung entsteht, die von Asien über Europa bis Amerika alle Nationen eint, ist offen. Klar ist, dass mit dem Fortschritt der Technologie auch die Debatte darüber an Bedeutung gewinnt, wie ihre Erträge verteilt werden und welche Verantwortung eine Technologie für Veränderungen tragen muss, die sie in Gesellschaften bewirkt.
Am Ende geht es nicht nur darum, wie viel Künstliche Intelligenz Unternehmen weltweit einsetzen dürfen und was der KI grundsätzlich erlaubt werden sollte oder nicht. Es geht darum, wer von Technologien profitieren kann und wer dafür sorgt, dass Menschen mit den gesellschaftlichen Veränderungen Schritt halten können, die diese Technologien verursachen. Eine Diskussion, die jetzt in Deutschland begonnen hat, hier aber aufgrund einer globalisierten Welt nicht abschließend beantwortet werden kann.
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Weiterführende Links
👉 Interview von Digitalminister Karsten Wildberger im Tagesspiegel
👉 Widerspruch von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche in der Welt
Foto: erstellt mit bzw. durch KI