Mikroelektronik

Europäische Kommission: Kommission startet öffentliche Konsultation zur Bewertung und Überprüfung des Chips Act

5. September 2025. Interessengruppen sind eingeladen, Feedback zur aktuellen Funktionsweise des Chips Act und zu möglichen künftigen Anpassungen zu geben, um sicherzustellen, dass das Gesetz angesichts der sich wandelnden marktwirtschaftlichen, technologischen und geopolitischen Realitäten weiterhin zweckmäßig ist. Die Rückmeldefrist läuft vom 5. September 2025 an für einen Zeitraum von 12 Wochen, wobei die öffentliche Konsultation auf dem Konsultationsportal der Kommission veröffentlicht werden.

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Die öffentliche Konsultation ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung des Chips Act im Einklang mit den Grundsätzen der Kommission für eine bessere Rechtsetzung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Rechtsvorschriften wirksam, effizient, relevant und kohärent sind und einen klaren Mehrwert für die EU bringen.

Gleichzeitig ist die öffentliche Konsultation zukunftsorientiert: Die Interessenträger werden gebeten, ihre Meinung dazu zu äußern, wie der Chips Act angepasst werden könnte, um das europäische Halbleiter-Ökosystem in den kommenden Jahren zu unterstützen, gegebenenfalls auch durch Vereinfachungen.

Breite Beteiligung erwünscht

Die Kommission bittet alle interessierten Parteien um Beiträge, darunter:

  • Industrieakteure entlang der gesamten Halbleiter-Wertschöpfungskette (IDMs, Fabless-Unternehmen, Designhäuser, Gerätehersteller, Zulieferer);
    industrielle Nutzer von Halbleitern in Sektoren wie Automobil, Telekommunikation, Gesundheitswesen, Energie, Industrierobotik und Fertigung, Verteidigung und Sicherheit;
  • nationale zuständige Behörden, einschließlich halbleiterrelevanter Behörden;
  • EU-Einrichtungen wie das Gemeinsame Unternehmen für Halbleiter, EISMEA, EIB und EIF;
  • Start-ups, KMU und Scale-ups;
  • Forschungs- und Technologieorganisationen, Hochschulen und wissenschaftliche Vereinigungen;
  • Handels- und Industrieverbände;
  • Investoren, einschließlich Risikokapital und Private Equity;
  • Nichtregierungsorganisationen, Thinktanks und andere Organisationen der Zivilgesellschaft;
  • Unabhängige Sachverständige und Berater.

Im Einklang mit ihrem Ansatz für eine bessere Rechtsetzung begrüßt die Kommission insbesondere wissenschaftliche Erkenntnisse und Forschungsbeiträge (einschließlich quantitativer Analysen und Daten, sofern verfügbar), die die Evidenzbasis für die Bewertung und Überprüfung stärken können.

Nächste Schritte

Die eingegangenen Rückmeldungen werden der Kommission bei der Erstellung des Bewertungsberichts zum Chips Act und bei der Ermittlung möglicher Anpassungen helfen, um sicherzustellen, dass der Rahmen weiterhin wirksam zur Unterstützung der europäischen Ambitionen im Halbleiterbereich beiträgt.

Die öffentliche Konsultation ist auf dem Konsultationsportal der Kommission verfügbar.

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Weiterführende Links

👉 Konsultationsportal der Kommission
👉 Shaping Europe’s digital future

Foto: unsplash

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