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Europäische Kommission: Kommission bittet um Feedback zur künftigen EU-Strategie für Start-ups

17. Februar 2025. Alle interessierten Akteurinnen und Akteure können ab heute ihren Beitrag zur künftigen EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups einreichen. Zum Aufruf zu Stellungnahmen sagte Ekaterina Sachariewa, Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation: „Wir müssen die Hindernisse, mit denen Start-ups konfrontiert sind, wenn sie wachsen und sich in der EU vergrößern wollen, energisch angehen. Sie sind das Rückgrat der Innovation und der Schlüssel zu unserer Wettbewerbsfähigkeit und unserem Wohlstand. Wir möchten die Meinung von Innovatoren, Unternehmen, Investoren, politischen Entscheidungsträgern, Forschern, Universitäten und allen interessierten Parteien einholen, um eine wirksame und umfassende Strategie zur Unterstützung unserer Start-ups und Scale-ups zu entwickeln.“

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Symbolbild Startups / pixabay geralt

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Neue Strategie wird Wachstum von Start-ups und Scale-ups ankurbeln

Die künftige EU-Strategie wird die Bedingungen für innovative Start-ups und Scale-ups (darunter versteht man Start-ups, die die Startphase bereits verlassen haben) verbessern und ein schnelleres und einfacheres Wachstum im Binnenmarkt ermöglichen. Sie befasst sich auch mit Herausforderungen wie dem Zugang zu Finanzmitteln, Märkten und Talenten sowie mit regulatorischen und bürokratischen Hürden und der Marktfragmentierung. Zu den Zielen der Strategie gehört, den Zugang zu modernster Infrastruktur, Wissen und Dienstleistungen leichter zu machen. Die Unterstützung von Start-ups und Scale-ups sowie die Förderung von Forschung und Innovation gehören zu den Prioritäten der Kommission, um die Innovationslücke zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Die EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups ist eine Leitaktion des Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, die im Januar 2025 eingeführt wurde. Sie wird zu konkreten Maßnahmen führen, darunter den künftigen Europäische Innovationsakt und einen neuen EU-weiten Rechtsstatus, die so genannte 28. Rechtsordnung, die geltende Vorschriften vereinfachen wird, darunter die einschlägigen Aspekte des Gesellschaftsrechts, der Insolvenz, des Arbeits- und des Steuerrechts und die ein harmonisiertes Regelwerk zur Unterstützung des Wachstums innovativer Unternehmen bieten wird.   

Die Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen ist auf dem Portal der Kommission ‚Ihre Meinung zählt‘ in allen EU-Amtssprachen verfügbar.

Einsendungen sind bis zum 17. März möglich.

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Weiterführende Links

👉 https://commission.europa.eu/index_en   
👉 Zur Konsultation

Foto: pixabay

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