Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) schafft eine noch nie dagewesene öffentliche Aufsicht über Online-Plattformen in der Europäischen Union. Dieses neue Gesetz ermächtigt die EU-Kommission, von sehr großen Anbietern, die ihrer Aufsicht unterliegen, eine Gebühr zu verlangen. Die Methodik und die Verfahren, wie diese Gebühren berechnet und erhoben werden sollen, hat sie in einer delegierten Verordnung vorgelegt. Die Gebühr wird voraussichtlich im Herbst 2023 zum ersten Mal erhoben.
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