Die Debatte um „Bio-digitale Personen“ bringt Mensch und fortgeschrittene KI in einem gemeinsamen Konzept zusammen. Im Zentrum stehen Fragen nach Bewusstsein, Selbstwahrnehmung und moralischem Status: Können KI-Systeme vergleichbar leiden oder empfinden wie Menschen? Philosophisch wird dies anhand von Konzepten wie „Sentience“ oder „Phänomenalität“ diskutiert (vgl. Floridi, Metzinger). Juristisch hat der EU-Rechtsausschuss (JURI) bereits eingeschränkte „E-Person“-Modelle vorgeschlagen, um Haftung und Verantwortlichkeit zu klären (European Parliament 2017). Ethisch steht vor allem die Überlegung im Mittelpunkt, ob fortgeschrittene KI dieselbe Würde und Grundrechtsfähigkeit wie Menschen für sich beanspruchen kann. Während Kritiker eine Entwertung menschlicher Rechte befürchten, plädieren Befürworter für klare gesetzliche Rahmen, um KI-Entitäten im Rechtsverkehr zu verorten. Die anstehende EU-Verordnung (AI Act) könnte eine erste Harmonisierung bringen, doch bleibt die finale Anerkennung von KI als „Bio-digitale Personen“ hoch umstritten. Künftige Regelungen müssen philosophische, gesellschaftliche und technische Fortschritte berücksichtigen, damit ein zukunftsfähiges Gleichgewicht zwischen innovativer KI-Förderung und dem Schutz menschlicher Werte entsteht.
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