Fachkräfte

Syrische Beschäftigte halten – Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber insb. Einbürgerungsverfahren

Viele Unternehmen in Deutschland – insbesondere in Branchen mit Fachkräftemangel – beschäftigen syrische Mitarbeitende. Aktuelle politische Debatten und mögliche Veränderungen im Aufenthaltsrecht sorgen jedoch für Verunsicherung. Für Arbeitgeber stellt sich die Frage: Wie können wir unsere syrischen Beschäftigten unterstützen, ihren Aufenthalt langfristig zu sichern?

Dieser Beitrag fasst zentrale Erkenntnisse aus einem Webinar zusammen und zeigt konkrete Handlungsoptionen auf bezüglich syrischer Angestellter. Zudem gibt es Infos zur Einbürgerungsverfahren in Dresden.

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Viele Unternehmen in Deutschland – insbesondere in Branchen mit Fachkräftemangel – beschäftigen syrische Mitarbeitende. Aktuelle politische Debatten und mögliche Veränderungen im Aufenthaltsrecht sorgen jedoch für Verunsicherung. Für Arbeitgeber stellt sich die Frage: Wie können wir unsere syrischen Beschäftigten unterstützen, ihren Aufenthalt langfristig zu sichern?

Dieser Beitrag fasst zentrale Erkenntnisse aus einem Webinar zusammen und zeigt konkrete Handlungsoptionen auf bezüglich syrischer Angestellter. Zudem gibt es Infos zur Einbürgerungsverfahren in Dresden.

Warum das Thema jetzt so relevant ist

Aufgrund aktueller politischer Äußerungen lud Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen am 4. Mai 2026 zu einem Lunch Talk ein, in dem Unternehmen sich über ihre Betroffenheit und Handlungsoptionen informieren konnten.

Unterschiedliche Branchen sind unterschiedlich stark betroffen. 1/5 aller 1,22 Millionen Syrerinnen und Syrer, die 2024 in Deutschland leben, sind bereits eingebürgert und somit nicht von Abschiebungsankündigungen betroffen.

Betroffen sind jedoch über eine halbe Million Menschen mit dem Status einer “befristeten Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen”. Ein Wegfall dieser Fachkräfte hätte massive Auswirkungen auf die Versorgung und betriebliche Stabilität.

Gleichzeitig sorgt die politische Diskussion um mögliche Rückführungen für Unsicherheit bei Beschäftigten und Arbeitgebern.

Wer ist besonders betroffen?

Nicht alle syrischen Mitarbeitenden sind gleichermaßen gefährdet. Besonders relevant ist die Gruppe mit:

👉 befristeter Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Diese Aufenthaltstitel sind häufig gekoppelt an:

  • die Lage im Herkunftsland
  • politische Bewertungen durch Behörden

Das bedeutet: Veränderungen können direkte Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben.

Zusätzlich gilt:

  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann Widerrufsprüfungen einleiten.
  • Ziel solcher Prüfungen kann sein, den bestehenden Schutzstatus zu entziehen.
  • To Do: Wechsel in sichere Aufenthaltstitel

Für Arbeitgeber und Beschäftigte sollte das gemeinsame Ziel sein, den Aufenthalt auf eine dauerhafte, stabile Grundlage zu stellen.

Drei zentrale Optionen stehen dabei im Fokus:

1. Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte (§18 a/b AUfenthG)

Ein Wechsel von einem humanitären Aufenthaltstitel in eine auf Erwerbstätigkeit basierende Aufenthaltserlaubnis kann entscheidend sein.

Wichtig zu wissen:

  • Voraussetzung: qualifizierte Beschäftigung + anerkannter Berufs- / Hochschulabschluss
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (abhängig vom Einzelfall)
  • Sicherung des Lebensunterhalts durch Beschäftigung

Vorteile:

  • Weniger abhängig von politischen Entwicklungen im Herkunftsland
  • Stärkere Bindung an die Beschäftigung

Was Arbeitgeber tun können:

  • Arbeitsverträge langfristig auslegen
  • Beschäftigungsverhältnisse klar dokumentieren
  • ggf. Qualifikationsnachweise unterstützen

2. Unbefristete Niederlassungserlaubnis (§§ 9 , 26 AufenthG)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein wichtiger Schritt zur dauerhaften Sicherung des Aufenthalts.

Voraussetzung: seit 5 Jahren mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, Lebensunterhalt gesichert, 60 Monate Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung geleistet, Sprachkenntnis mind. B1

Wichtig zu wissen:

  • Sie ist unbefristet
  • Sie ist nicht direkt an die Lage im Herkunftsland gebunden
  • Zwar kann auch hier ein Aufenthaltstitel formell widerrufen werden, doch ist die Position deutlich stabiler als bei befristetem Schutzstatus.

Arbeitgeber sollten Mitarbeitende frühzeitig über Voraussetzungen informieren und bei Nachweisen unterstützen (z. B. Beschäftigungsdauer, Einkommen).

3. Blaue Karte EU (§18 g AufenthG)

Voraussetzung: anerkannter Hochschulabschluss, Beschäftigung auf akademischem Niveau, Jahresbrutto 50.700€ bzw. 45.934€ bei Engpassberufen

4. Einbürgerung

Die Einbürgerung bietet die höchste Sicherheit.

Vorteile:

  • Vollständige Unabhängigkeit vom Aufenthaltsrecht
  • Keine Gefahr von Widerrufsverfahren

Arbeitgeber können unterstützen durch:

  • Information über Voraussetzungen und Fristen
  • Ermöglichung stabiler Erwerbsbiografien
  • ggf. flexible Lösungen für Sprach- und Integrationsanforderungen

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

  • Transparenz schaffen: Thema offen ansprechen & Informationsangebote für Betroffene schaffen
  • Individuelle Situationen prüfen: Welche Aufenthaltstitel liegen vor? Welche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen?
  • Zusammenarbeit mit Fachstellen: Migrationsberatungen, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Aufenthaltsrecht, Behördenkontakte
  • Strategisch handeln
  • Perspektiven frühzeitig klären
  • Wechsel in stabilere Aufenthaltstitel aktiv begleiten

Wer jetzt handelt, schafft nicht nur Sicherheit für Beschäftigte – sondern sichert auch langfristig die eigene Fachkräftebasis.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.



Ressourcen für Arbeitgeber und Internationals

👉 Fachinformationszentrum Zuwanderung (FIZU) kostenfreie aufenthaltsrechtliche Beratung

👉 Willkommenslotsen der Stadt Dresden

Mehr zur Einbürgerung in Dresden

Am 4. Mai 2026 begrüßte Silicon Saxony in einer Online Infosession die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Dresden – die interessierte internationale Angestellte über den Weg zur Einbürgerung informierte.

Die Veranstaltung wurde von Susan Leupolt (Principal Specialist Global Mobility EMEA, GlobalFoundries) initiiert. Mehr als 70 Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen. Abteilungsleiterin Frau Gräfe führte durch die wichtigsten Voraussetzungen sowie Abläufe des Verfahrens.

Im Mittelpunkt standen zwei besonders dringliche Fragen:

Frage 1: Warum dauert das Verfahren so lange – und ist eine Beschleunigung absehbar?

Die Behörde bearbeitet derzeit eine hohe Zahl an Anträgen, insbesondere von Personen, die seit 2015 aus Syrien nach Deutschland gekommen sind. Gleichzeitig wurde das Personal nicht entsprechend aufgestockt.

Hinzu kommt, dass die Prüfung von Urkunden und Nachweisen oft erschwert ist. Grund dafür ist die teilweise zerstörte Infrastruktur sowie eingeschränkte Behördenstrukturen in Syrien.

Aktuell betreut jede Sachbearbeiterin etwa 100 bis 150 Anträge. Frau Gräfe setzt sich kontinuierlich gegenüber dem Stadtrat für zusätzliche Stellen ein. Bisher wurde diesem Bedarf jedoch nicht entsprochen.

Parallel arbeitet die Dresdner Behörde an der Digitalisierung des Verfahrens. Künftig sollen Antragstellende ihre Unterlagen vollständig digital einreichen können. Die Umsetzung steht kurz vor dem Abschluss.

Frage 2: Muss das Sprachniveau B2 bereits bei Antragstellung vorliegen, obwohl die Bearbeitung derzeit rund 33 Monate dauert?

Die Erfahrung der Behörde zeigt, dass das erforderliche Sprachniveau bei Beginn der Bearbeitung häufig noch nicht eingereicht wurde. Dadurch verzögert sich die Bearbeitung weiter, was nicht im Interesse der Antragsteller (und der Sachbearbeiterinnen) ist. Daher wird dringend empfohlen, den B2-Nachweis möglichst frühzeitig – idealerweise bereits mit der Antragstellung – einzureichen.

Ressourcen für Arbeitgeber

Sie suchen berufsbegleitende Sprachförderung für internationale Arbeits- und Fachkräfte?

Dann ist der Job – Berufssprachkurs (BSK) gefördert vom BAMF einen Blick wert:

Zielgruppen:

  • internationale Auszubildende begleitend zur Ausbildung und vorbereitend vor Ausbildungsbeginn
  • internationale Arbeits- und Fachkräfte

Was ist drin?

  • 100 – 150 Unterrichtseinheiten
  • keine Abschlussprüfung
  • praxisnahe Vermittlung fachspezifischer Sprache
  • Flexibilität in Bezug auf Unterrichtsform, Unterrichtsort und Inhalte
  • Teilnehmerzahl ab 3, Sprachniveau ab A2

Förderung durch Bundesamt für Migration- und Flüchtlinge

👉 BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Job-BSK: passgenauer Spracherwerb am Arbeitsplatz

Lassen Sie einen Kurs für Ihre Azubis / Angestellte suchen und koordinieren von der Stadt Dresden.

👉 hier melden:

für Azubis (Ausbildungs begleitend) Bedarfsmeldung „AZUBI-BSK“: geförderte Sprachkurse für ausländische Auszubildende während der Ausbildung | Beteiligungsportal Landeshauptstadt Dresden

Vor der Ausbildung (vorbereitend) Bedarfsmeldung „AZUBI-BSK“: Geförderte Sprachkurse zur Vorbereitung auf Ausbildung für ausländische Auszubildende | Beteiligungsportal Landeshauptstadt Dresden

Für internationale Fach- und Arbeitskräfte (Berufsbegleitend) Bedarfsmeldung „Job-BSK“: Geförderte Sprachkurse für ausländische Arbeits- und Fachkräfte – berufsbegleitend | Beteiligungsportal Landeshauptstadt Dresden

Kontakt

Ivana Purath
Koordinatorin Sprachförderung für Zugewanderte der Landeshauptstadt Dresden
ipurath@dresden.de
0351 488 2137

Landeshauptstadt Dresden
Integrations- und Ausländerbeauftragte der LHD

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