Wachstumspotenzial der Datenwirtschaft
Mittlerweile hat die vom Internet der Dinge getragene Revolution ein exponentielles Wachstum entfacht, das in den kommenden Jahren voraussichtlich zu gewaltigen Steigerungsraten beim Datenvolumen führen wird. Eine beträchtliche Menge an Industriedaten ist aber nach wie vor ungenutzt und steckt voller unrealisierter Möglichkeiten. Das Datengesetz soll die Datenwirtschaft der EU ankurbeln, indem Industriedaten freigegeben, ihre Zugänglichkeit und Nutzung optimiert und ein wettbewerbsfähiger und zuverlässiger europäischer Cloud-Markt gefördert werden. Damit sollen die Vorteile der digitalen Revolution allen zugutekommen.
Konkret umfasst das Datengesetz Folgendes:
- Regelungen, die es den Nutzern vernetzter Geräte ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die von diesen Geräten und den damit verbundenen Diensten erzeugt werden. Die Nutzer können diese Daten an Dritte weitergeben und damit den Anstoß für vielfältige Anschlussdienste und Innovationen geben.
- Gleichzeitig bleiben die Anreize für die Hersteller, unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren, bestehen.
Vorschriften zum Schutz vor einseitig auferlegten missbräuchlichen Vertragsklauseln. Diese sollen EU-Unternehmen vor ungerechten Vereinbarungen schützen, faire Verhandlungen fördern und KMU in die Lage versetzen, selbstbewusster am digitalen Markt aufzutreten.
- Mechanismen, mit denen öffentliche Stellen auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen können, wenn dies bei öffentlichen Notständen (wie bei Überschwemmungen und Waldbränden) oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags nötig ist und die erforderlichen Daten nicht ohne Weiteres auf andere Weise verfügbar sind.
- Neue Vorschriften, die den Kunden die Freiheit geben, zwischen verschiedenen Cloud-Datenverarbeitungsdienstleistern zu wechseln. Diese Vorschriften zielen darauf ab, den Wettbewerb und die Auswahl auf dem Markt zu fördern und gleichzeitig eine unerwünschte Anbieterbindung zu vermeiden. Darüber hinaus enthält das Datengesetz Schutzvorkehrungen, die unrechtmäßige Datenübermittlungen verhindern und für mehr Verlässlichkeit und Sicherheit in der Datenverarbeitungsumgebung sorgen sollen.
- Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für den Datenaustausch und die Datenverarbeitung im Einklang mit der EU-Normungsstrategie.
Nächste Schritte
Die politische Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat erzielt haben, muss nun von den beiden Gesetzgebungsorganen noch förmlich gebilligt werden. Nach seiner Verabschiedung tritt das Datengesetz am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und wird dann 20 Monate nach seinem Inkrafttreten anwendbar.
Hintergrund
Das Datengesetz ergänzt die Daten-Governance-VerordnungEN••• vom November 2020, indem es klarstellt, wer aus Daten einen Mehrwert erzeugen darf und unter welchen Bedingungen. Es geht auf die im Februar 2020 angekündigte europäische DatenstrategieEN••• zurück, mit der sich die EU im Zeitalter unserer datengetriebenen Gesellschaft als Vorreiter positionieren will.
Diese Initiativen werden zusammen einen einheitlichen Markt schaffen, der einen freien Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union und über Sektoren hinweg ermöglicht. Dies kommt den Verbrauchern, den Unternehmen, der Forschung, öffentlichen Verwaltungen und der Gesellschaft insgesamt zugute. Dadurch werden auch die Zusammenarbeit und Innovation gefördert. Gleichzeitig wird dank datengetriebener Lösungen auch die Stellung der europäischen Wirtschaft und der europäischen Bürgerinnen und Bürger gestärkt.
Weiterführende Links
https://commission.europa.eu/index_de
Datengesetz