Jetzt kommt es auf eine effiziente, bürokratiearme, innovationsfreundliche Umsetzung der Verordnung an, bei der die Regelungen weiter rechtsklar und praxistauglich ausgestaltet und Doppelbelastungen vermieden werden. Hier bringen wir uns gemeinsam mit den anderen EU- Mitgliedstaaten und der EU-Kommission intensiv ein – für einen starken KI-Standort Europa.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung laufen ab heute die Übergangsfristen für ihre Anwendbarkeit. Grundsätzlich werden die Verpflichtungen 24 Monate nach Inkrafttreten wirksam. Ausnahmen von der Frist gelten insbesondere für die verbotene KI-Praktiken, die bereits 6 Monate nach Inkrafttreten gelten, für die Verpflichtungen betreffend KI- Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (12 Monate nach Inkrafttreten) und den Verpflichtungen für Hochrisikosysteme in bereits harmonisierten Bereichen (36 Monate).
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