Die aus der Ukraine geflüchteten Studierenden aus Drittstaaten bilden für wesentliche Branchen der Wirtschaft in Sachsen eine aussichtsreiche Gruppe zukünftiger Fachkräfte mit vergleichsweise sehr hoher Bleibeperspektive. Diese absolvieren bereits studienvorbereitende Intensivsprach-kurse an Hochschulen in Dresden und Leipzig und bereiten sich auf Fortsetzung und Abschluss ihres Studiums in Informatik, Wirtschaftswissenschaften, Maschinenbau, Medizin, u.a. vor.
Sie wurden jedoch nach ihrer Flucht aufenthaltsrechtlich deutlich schlechter gestellt als ihre Schicksalsgenoss:innen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft, denen (nach §24 AufenthG) Sozial-leistungen und BAFöG-Berechtigung zustehen. Die Drittstaatler:innen müssen dagegen für einen in den nächsten Wochen und Monaten zu stellenden Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums (nach §16b AufenthG) nachweisen, dass sie ohne staatliche Unterstützung selbst für ihren Lebens-unterhalt sorgen können. Dies stellt derzeit angesichts der Flucht, eingefrorener Konten in der Ukraine und Ganztagssprachkursen eine riesige Herausforderung dar. Ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung werden die meisten von ihnen in nächster Zukunft ausreisepflichtig und als Fachkräfte für Sachsen unwiederbringlich verloren sein!
Die finanzielle Unterstützung von Unternehmen für fachlich passende Studierende könnte hier Abhilfe schaffen – indem Sie in einer 1:1 Zuordnung die Studierenden als zukünftige Fachkräfte kennenlernen und frühzeitig für Ihr Unternehmen begeistern können.
Aufruf zur Unterstützung
In Zusammenarbeit mit den Geschäftsstellen der Unternehmensnetzwerke „Wirtschaft für ein Weltoffenes Sachsen“ und „Silicon Saxony“ rufen die drei sächsischen Hochschulen, in deren Sprachkursen sich betroffene Studieninteressierte aus Drittstaaten befinden, gemeinsam zu deren Unterstützung auf. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich möglichst viele Unternehmen an dieser Initiative zur Sicherung des Verbleibs von zukünftigen Fachkräften in Sachsen beteiligen könnten!
Mögliche Unterstützungsformate, Ablauf und Kontaktadressen
Mögliche Formate der Unterstützung sind Werkstudierendenverträge oder Stipendien, auch zur Überbrückung oder zur Ergänzung vorhandener Einkommen zum Erreichen der gesetzlich erforderlichen 934€ / Monat. Als Ersatzlösung ohne Studium böte sich ggflls. auch das Angebot eines Ausbildungsplatzes. Anonymisierte Profile von ca. 20 Betroffenen in Leipzig oder Dresden können jederzeit über die Geschäftsstellen der Unternehmensnetzwerke fachlich passenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um mehr über die Studierenden zu erfahren und den Erstkontakt herzustellen.
Bei konkretem gegenseitigen Interesse stellt die Gesellschaft von Freunden und Förderern der TU Dresden gerne Vorlagen für Verträge zur Verfügung. Bei Bedarf ist der Sächsische Flüchtlings-rat e.V. mit seinen Projekten QuBe³ in Leipzig und RESQUE forward in Dresden bereit, Beratung über aufenthaltsrechtliche Fragen zu leisten.
Da sich die Betroffenen in sehr unterschiedlichen Phasen ihres Studiums und ihrer Sprach-ausbildung befinden, beantwortet das International Office der jeweiligen Hochschule gerne Fragen zum voraussichtlichen Zeitverlauf der Studienzulassung und zur (Rest)-Studiendauer.
Mit freundlichen Grüßen, auch im Namen der Universität Leipzig und der HTWK Leipzig
Prof. Dr. Michael Kobel
Prorektor Bildung, TU Dresden
Silicon Saxony Kontakt
Susann Ehrhardt
0351 – 8973-2977susann.ehrhardt@silicon-saxony.de