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SDH Sicherheitsdienst Herrmann
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01277 Dresden
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Über das Mitglied
Safety and Security aus Meisterhand! Sicherheit ist unsere Leidenschaft!
Warum Sie bei uns in guten Händen sind? Bevor unsere Tätigkeit beginnt, denken wir gründlich nach: mit Ihnen gemeinsam!
Wir bestimmen nach einer gründlichen Analyse der individuellen Voraussetzungen unseren Tätigkeitsauftrag entsprechend der erkennbaren Notwendigkeit und Ihren Wünschen/Vorgaben.
- Abstimmung Sicherheitskonzept
- Definition und Umfang der erforderlichen Tätigkeiten
- Anforderungen an das Personal
- Notwendige technische Ressourcen
Sie als Auftraggeber haben in allen Phasen der Auftragsklärung das letzte Wort!

Die Hauptaufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) gemäß DGUV Vorschrift 2 und § 6 ASiG umfassen die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie analysieren Arbeitsbedingungen, führen Gefährdungsbeurteilungen durch, überprüfen Arbeitsmittel und unterweisen Beschäftigte.
Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sifa
Sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallkassen
Zugelassen für VBG, BGHW, BGN, BG Bau und BG RCI
Beratung: Unterstützung von Arbeitgebern und Führungskräften bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen
Unterstützung bei der Erstellung von Unterweisungen
Unterweisung: Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Sicherheitsaspekten und Gesundheitsgefahren
Betriebsbegehungen: Regelmäßige Überprüfung der Arbeitsstätten und Arbeitsverfahren, um Mängel zu identifizieren.
Präventionsmaßnahmen: Entwicklung, Einführung und Überprüfung von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen.
Unfalluntersuchung: Ermittlung der Ursachen von Arbeitsunfällen und Ableitung von Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Ereignisse.
Unterstützung bei der Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften für Ihr Unternehmen
Die Sifa agiert als unabhängige Beratungsperson, wobei die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz stets beim Arbeitgeber verbleibt.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) sorgt gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) für die Sicherheit auf Baustellen. Seine Hauptaufgaben umfassen die Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen, die Koordination der beteiligten Firmen, die Erstellung eines SiGe-Plans, die Überwachung der Baustelle sowie die Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten.
Wesentliche Aufgaben in der Planungsphase:
Analyse der Planungsunterlagen unter arbeitsschutztechnischen Aspekten und Gefährdungen
Beratung zur Aufnahme sicherheitsrelevanter Inhalte in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
SiGe-Plan: Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.
Vorankündigung: Ausarbeitung und Übermittlung an die zuständige Behörde.
Beratung: Beratung des Bauherrn und der Planer in Sicherheitsfragen.
Unterlage: Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten.
Wesentliche Aufgaben in der Ausführungsphase:
Koordination: Koordination der verschiedenen Gewerke, insbesondere bei gleichzeitigen Arbeiten.
Überwachung: Regelmäßige Sicherheitsbegehungen und Überwachung der Schutzmaßnahmen.
Anpassung: Aktualisierung des SiGe-Plans bei Änderungen im Bauablauf.
Unterweisung: Durchsetzung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.
Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter (BSB) ist eine speziell ausgebildete Person, die den Arbeitgeber beim betrieblichen Brandschutz berät, unterstützt und diesen überwacht. Zu den Kernaufgaben gehören die Erstellung der Brandschutzordnung, regelmäßige Sicherheitsbegehungen, die Organisation von Evakuierungsübungen sowie die Unterweisung der Beschäftigten.
Hauptaufgaben im Überblick:
Brandschutzkonzept & -ordnung: Erstellen, Aktualisieren und Implementieren der Brandschutzordnung (Teile A, B, C) und des Brandschutzkonzepts.
Gefährdungsbeurteilung: Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefahren an Arbeitsplätzen und Festlegen von Schutzmaßnahmen.
Begehungen & Kontrolle: Regelmäßige Überprüfung der Betriebsstätten auf Brandgefahren, Funktionstüchtigkeit von Löscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten) und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.
Unterweisung & Schulung: Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern sowie Unterweisung der Mitarbeiter zum Verhalten im Brandfall.
Organisation von Räumungsübungen: Planung, Durchführung und Auswertung von Räumungsübungen.
Koordination & Beratung: Ansprechpartner für Geschäftsleitung, Brandschutzbehörden, Feuerwehr und Feuerversicherer.
Dokumentation: Führen eines Brandschutzbuches, Dokumentation von Mängeln und Berichterstattung an den Arbeitgeber.
Wichtige Rahmenbedingungen:
Weisungsfreiheit: Der BSB ist bei der Anwendung seiner Fachkunde weisungsfrei.
Bestellung: Der Arbeitgeber ist für den Brandschutz verantwortlich und bestellt den BSB schriftlich.
Die Aufgaben sind in der DGUV Information 205-003 detailliert beschrieben.
Unsere Leistungen:
Durchführen von Brandschutzbegehungen und Einschätzen der Brandrisiken
Meldung von Brandrisiken und Beratung zu passenden Brandschutzmaßnahmen
Unterstützung bei der Unterweisung der Mitarbeiter und Durchführung von Evakuierungsübungen
Sprechen Sie uns an! Wir beraten und betreuen Sie gern!