Unternehmertum

Europäische Kommission: Zwei Jahre Digital Services Act – EU-Kommission zieht positive Bilanz

17. Februar 2026. Heute vor zwei Jahren trat das Gesetz über digitale Dienste (DSA, Digital Services Act) in Kraft. Dank dieser EU-Verordnung haben Nutzerinnen und Nutzer in der EU mehr Rechte im Internet, Online-Plattformen müssen mehr Rechenschaft ablegen und das Online-Umfeld ist transparenter. Der DSA gibt den Nutzern das Recht, Moderationsentscheidungen anzufechten. Seit seiner Anwendung wurden 50 Millionen Entscheidungen zur Moderation von Inhalten, gegen die Nutzer über die internen Mechanismen der Plattformen Einspruch eingelegt hatten, rückgängig gemacht. Das sind rund 30 Prozent der 165 Millionen Entscheidungen.

Diesen Beitrag teilen
Symbolbild Digitalisierung / pixabay geralt

Kontakt

Silicon Saxony

Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Manfred-von-Ardenne-Ring 20 F

Telefon: +49 351 8925 886

Fax: +49 351 8925 889

redaktion@silicon-saxony.de

Ansprechpartner:

Nutzungsbedingungen der Plattformen

In der ersten Hälfte des Jahres 2025 wurden 99 Prozent der Entscheidungen zur Moderation von Inhalten von den Plattformen getroffen, um ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen, und nicht, um Inhalte zu entfernen, die nach EU- oder nationalem Recht als illegal gemeldet wurden.

Prüfungen außergerichtlicher Schlichtungsstellen

In der ersten Hälfte des Jahres 2025 prüften außergerichtliche Schlichtungsstellen über 1.800 Streitfälle im Zusammenhang mit Inhalten auf Facebook, Instagram und TikTok in der EU. Sie hoben in 52 Prozent der abgeschlossenen Fälle die Entscheidungen der Plattformen auf. Dadurch konnten Inhalte und Konten schneller und kostengünstiger wiederhergestellt werden als vor Gericht.

Werbeanzeigen für Minderjährige auf Online-Plattformen in der EU verboten

Der DSA hat auch zu konkreten Veränderungen in Bezug auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Nutzer geführt. Dank dieser Rechtsvorschrift sind seit 2024 gezielte Werbeanzeigen für Minderjährige auf Online-Plattformen in der EU verboten. Der DSA verpflichtet Online-Marktplätze außerdem, der Verbreitung illegaler Waren entgegenzuwirken, die Rückverfolgbarkeit von Händlern zu verbessern und Kunden, die illegale Produkte auf ihrem Marktplatz gekauft haben, schnell zu informieren und ihnen Möglichkeiten zur Wiedergutmachung anzubieten.

Besserer Zugang für Forscherinnen und Forscher

Ein weiterer Vorteil dieser Gesetzgebung besteht darin, dass Forscher und die Zivilgesellschaft einen beispiellosen Zugang zu Informationen über die Prozesse und Praktiken der Inhaltsmoderation von Plattformen in der EU haben. Darüber hinaus können sie Plattformen für ihre Entscheidungen zur Rechenschaft ziehen.

– – – – –

Weiterführende Links

👉 https://commission.europa.eu  

Foto: pixabay

Kontakt

Silicon Saxony

Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Manfred-von-Ardenne-Ring 20 F

Telefon: +49 351 8925 886

Fax: +49 351 8925 889

redaktion@silicon-saxony.de

Ansprechpartner: