
Die Kommission wendet sich an Anbieter und Nutzer interaktiver und generativer KI-Modelle und -Systeme sowie biometrischer Kategorisierungs- und Emotionserkennungssysteme, Organisationen des privaten und öffentlichen Sektors, Experten aus Wissenschaft und Forschung, Vertreter der Zivilgesellschaft, Aufsichtsbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger und lädt sie ein, ihre Standpunkte bis zum 2. Oktober 2025 mitzuteilen.
Pflichten aus dem KI-Gesetz
Das KI-Gesetz verpflichtet Anwender und Anbieter generativer KI, Menschen darüber zu informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren, wenn sie Emotionserkennungs- oder biometrischen Kategorisierungssystemen ausgesetzt sind und wenn sie mit Inhalten konfrontiert werden, die von einem KI-System generiert oder manipuliert wurden.
Aufruf zur Interessenbekundung
Die Konsultation wird von einem Aufruf zur Interessenbekundung begleitet, der bis zum 2. Oktober läuft und Interessengruppen zur Teilnahme an der Erstellung des Verhaltenskodex einlädt.
Hintergrund
Das KI-Gesetz, das am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, wird die verantwortungsvolle und vertrauenswürdige Entwicklung und Einführung von KI in der EU fördern. Die Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026.
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Weiterführende Links
👉 https://germany.representation.ec.europa.eu
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