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Arbeitskreis Nachhaltigkeit und ESG: PFAS
Die Regulierung sogenannter „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS) schreitet weltweit voran und bringt neue Pflichten und Unsicherheiten für Unternehmen mit internationalen Lieferketten. In den USA hat die Umweltbehörde EPA mit TSCA Section 8(a)(7) eine umfassende Berichtspflicht zu PFAS in Kraft gesetzt. Betroffen sind dabei nicht nur Hersteller, sondern auch europäische Unternehmen, die Produkte oder Materialien mit PFAS-Anteilen in den US-Markt liefern – direkt oder indirekt.
Die Folgen sind erheblich: Unternehmen müssen rückwirkend bis 2011 detaillierte Informationen zu chemischer Identität, Einsatz, Mengen, Exposition und Entsorgung aller relevanten PFAS-Substanzen bereitstellen – auch in importierten Artikeln. Die Frist zur Umsetzung endet im Oktober 2026. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert hohe Sanktionen, Marktbarrieren und Reputationsschäden.
Im nächsten Arbeitskreis beleuchten wir die Auswirkungen der US-Regulierung für Unternehmen aus Europa insbesondere mit Blick auf Technologiebereiche wie Halbleiter und Elektronik. Gemeinsam diskutieren wir, wie Unternehmen sich jetzt strategisch aufstellen können: Welche Governance- und Datenstrukturen braucht es? Wie lassen sich Lieferketten vorbereiten und Substitutionen perspektivisch angehen?
Wir laden Sie daher herzlich zum nächsten Arbeitskreis „Nachhaltigkeit und ESG“ ein:
Wann: Mittwoch, 30. Juli 2025
Uhrzeit: 16:00 – 17:00 Uhr
Die Zugangsdaten senden wir Ihnen nach Anmeldung zu.
Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch zu den aktuellen Entwicklungen.
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