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Europäische Kommission: EU-Kommission legt Vorschläge zur Stärkung der Cybersicherheit vor

20. Januar 2026. Die EU-Kommission will die Widerstandsfähigkeit und Fähigkeiten der EU im Bereich der Cybersicherheit angesichts der wachsenden Bedrohungen stärken. Sie hat dazu ein Cybersicherheitspaket vorgeschlagen.

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Symbolbild Datensicherheit / pixabay cliff1126

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Datensicherheit·Digitalisierung·IT

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Sich besser wappnen gegen strategische Risiken

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie sagte: „Cybersicherheitsbedrohungen sind nicht nur technische Herausforderungen. Sie sind strategische Risiken für unsere Demokratie, unsere Wirtschaft und unsere Lebensweise. Mit dem neuen Cybersicherheitspaket werden wir über die Mittel verfügen, um unsere kritischen Lieferketten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien besser zu schützen, aber auch Cyberangriffe entschlossen zu bekämpfen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung unserer europäischen technologischen Souveränität und zur Gewährleistung einer größeren Sicherheit für alle.“

Überarbeiteter Rechtsakt zur Cybersicherheit

Teil des Pakets ist der Entwurf für einen überarbeiteten Rechtsakt zur Cybersicherheit. Mit diesem soll die Sicherheit der Lieferketten der EU im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) verbessert werden. Der europäische Rahmen für die Cybersicherheits-Zertifizierung wird zudem vereinfacht und die Einhaltung der Cybersicherheitsvorschriften erleichtert. 

Außerdem wird die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) gestärkt. Sie unterstützt die EU und die Mitgliedstaaten, Bedrohungen zu identifizieren, sich auf Cybervorfälle vorzubereiten und darauf zu reagieren.

Weitere Schritte

Das Cybersicherheitsgesetz tritt unmittelbar nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU in Kraft. Die begleitenden Änderungen der NIS2-Richtlinie zum Schutz von Netzwerk- und Informationssystemen werden ebenfalls zur Verabschiedung vorgelegt. Nach der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und die entsprechenden Texte der Kommission zu übermitteln.

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Weiterführende Links

👉 https://commission.europa.eu/index_de   

Foto: pixabay

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