Das Lieferkettengesetz wird offiziell als Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) bezeichnet. Diese gesetzliche Verpflichtung wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten und im ersten Schritt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten. 2024 wird die Regelung auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern greifen. Das Sorgfaltspflichtengesetz wurde im Juni 2021 beschlossen, um unternehmerische Sorgfaltspflichten gesetzlich zu regeln.
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